Tierbefreiung statt Knaststrafe – Aufruf zur Solidarität – Berufungsverhandlung wegen Schlachtfabrik-Blockade

Aufruf zur Solidarität – Berufungsverhandlung wegen Schlachtfabrik-Blockade
14. Mai 2018 09.00 Uhr
Landgericht Verden
Johanniswall 6

Hintergrund:
Am 14ten Mai findet vor dem Landgericht Verden ein Prozess gegen einen Umwelt- und Tierbefreiungsaktivisten statt. Ihm wird vorgeworfen sich im Juli 2016 an einer Blockade der Wiesenhofschlachtfabrik in Holte beteiligt zu haben, indem er auf das Dach eines LKW der Schlachtfabrik geklettert und so den Transport behindert haben soll.

Im Juli 2017 wurde der nicht-vorbestrafte Beschuldigte bereits vor dem Amtsgericht Nienburg zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, was für eine solche Aktion eine extrem ungewöhnlich hohes Urteil ist. Der Angeklagte und sein Verteidiger forderten einen Freispruch – die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine viel geringere Strafe. Beide Parteien legten daher gegen das harte Urteil des Richters Berufung ein, sodass jetzt vor dem nächsthöheren Gericht erneut verhandelt werden muss. Bekannt wurden das Urteil und sein Verfasser jedoch nicht nur wegen der Höhe, sondern auch wegen einem unsäglichen Vergleich.

Amtsrichter Jan-Hauke Förtsch begründete das enorm hohe Urteil mit dem Vorwurf, dass der Angeklagte „in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der SA“ gestanden habe, „derer Methoden er sich im Kern bedient hat“.

Das Förtsch einen Genossen der Teil einer Bewegung ist, die in der Tradition eines antikapitalistischen sowie antifaschistischen Widerstandes steht, mit der Barbarei der SA vergleicht ist an Zynismus kaum zu übertreffen. Es war die SA die, neben anderen faschistischen Organisationen, die Verfolgung und Ermordung von vielen Millionen Menschen zu verantworten hat. Dieser Vergleich lässt nur folgende Schlussfolgerungen zu entweder hat Förtsch ein schlechtes Geschichtswissen sondergleichen oder er verharmlost die Taten der SA bewusst und spuckt ihren Opfern und deren Angehörigen direkt ins Gesicht.

Um den Angeklagten und andere Aktivist*innen die wegen einer ähnlichen Aktion vor Gericht standen zu unterstützen und zu zeigen, dass sie eine starke soziale Bewegung an ihrer Seite haben, rief die „Kampagne gegen Tierfabriken“ vom 24. Februar bis zum 3. März zu einer Solidaritäts- und Aktionswoche gegen Wiesenhof auf. Es kam zu sehr viel Solidarität von zahlreichen Gruppen und Aktivist*innen. Schon vor Beginn der Soliwoche gab es eine von vielen Gruppen unterzeichnete Solidaritätserklärung und am ersten Tag fanden gleich drei Aktionen statt! Es gab Solifotos aus Leipzig, Frankfurt und Zürich und viele Aktionen aus Solidarität mit den von Repression betroffenen Aktivist*innen und aus Protest gegen die alltägliche Ausbeutung.

Wir erklären uns weiterhin solidarisch mit den Aktivisten und rufen zur Prozessbeteiligung auf!

Wen ihr Schlafplätze in Verden braucht, meldet euch unter folgender Mail:

kampagne-gegen-tierfabriken@riseup.net

Auch bei diesen Verfahren müssen wir leider mit Kosten rechnen. Lasst sie uns gemeinsam tragen!
Organisiert Solipartys und -brunches., wenn ihr könnt und spendet Geld, wen ihr habt an folgendes Konto:
„Spenden und Aktionen – IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06 – BIC: VBMHDE5F – Volksbank Mittelhessen – Verwendungszweck: Kampagne gegen Tierfabriken – Wietzen“(unbedingt angeben) Vielen Dank!

Zur Aktion in Holte

Blockade bei der Wiesenhof-Schlachtfabrik in Wietzen-Holte

Zum Urteil im Fall Holte:

Skandalurteil aus Nienburg: Ziviler Ungehorsam in der Unrechtstradition der SA?

Taz Artikel zum Urteil:
https://www.taz.de/!5449773/

Zur Aktion in Straubing:
http://mastanlagenwiderstand.de/proteste-gegen-den-wiederaufbau-der-schlachtfabrik/

(Text: Kampagne gegen Tierfabriken)

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